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  • 01.05.2000 · Fachbeitrag · Kanzleimanagement

    Bewertung des Anteils an einer Steuerberatungspraxis beim Zugewinnausgleich

    | Nach einer Entscheidung des BGH ist bei derBewertung des Gesellschaftsanteils eines freiberuflichen Steuerberatersbeim Zugewinnausgleich nach § 1376 BGB grundsätzlich derobjektive Verkehrswert einschließlich des „good will“zu veranschlagen BGH 25.11.98, XII ZR 84/97, NJW 99, 784. DieseEntscheidung kann in der Praxis existenzbedohend sein. Jeder Beratersollte daher darüber nachdenken, mit seinem Ehepartner einenEhevertrag zu schließen, sofern er nicht bereits imGüterstand der Gütertrennung lebt. Jedenfalls solltendiejenigen, bei denen die Entscheidung, mit ihrem Lebenspartner die Eheeinzugehen, noch bevorsteht, zuvor gütervertraglicheVereinbarungen treffen. |