01.09.2002 · Fachbeitrag · Kanzleimanagement
„Controlling“: Unrentable Aufträge erkennen und Deckungsbeiträge prüfen!
| Controlling dient in einer Kanzlei der Unterstützung des Steuerberaters in der Ausübung seiner Führungsaufgaben, der Planung, Steuerung und Kontrolle. Denn als Kanzleiinhaber müssen Sie betriebswirtschaftlich denken. Zum Einen müssen Sie unrentable Aufträge erkennen, gegebenenfalls nachkalkulieren oder entsprechende Mandate künftig ablehnen. Zum Anderen müssen Sie unproduktive Mitarbeiter „entlarven“ und solche „Sorgenkinder“ mit klaren Zielvorgaben auf den richtigen Weg führen. Dabei kommt es auf die laufende Planung und Kontrolle an. Wie Sie das in der Praxis umsetzen, wird im folgenden Beitrag erläutert. |
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