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  • 01.08.2000 · Fachbeitrag · Kanzleimanagement

    Der Check des Entnahmeverhaltens: Bieten Sie Ihren Mandanten diese aktive Beratungsleistung

    | Als Steuerberater wissen Sie, dassBetriebsprüfer mehr und mehr dazu übergehen, bei einerPrüfung auch eine Geldverkehrsrechnung zu erstellen. Oft tretendann ungeklärte Geldströme zu Tage, insbesondere beiBargeldverprobungen. In nahezu allen Fällen wird auchgeprüft, ob ausreichende freie Entnahmen getätigt wordensind. Jetzt ist der Mandant „in der Klemme“: Er mussdarlegen, wie er trotz unzureichender freier Entnahmen seinenLebensbedarf bestritten hat. Die Einlassungen reichen von „OmasSparstrumpf“ bis hin zum Spielbankgewinn. Steuernachzahlungen,Auflagen nach § 153a StPO oder gar Strafbefehle sind oft dieFolgen solcher Prüfungsabläufe. Als aktiver Berater solltenSie Ihren Mandanten schon im Vorfeld schützen. |