01.11.2001 · Fachbeitrag · Kanzleimanagement
Die Aufnahme eines Partners zur Vorbereitung einer Praxisübertragung
| Die Suche nach einem geeigneten Nachfolger führt in der beruflichen Praxis häufig zu Problemen. Der Kanzleiinhaber ist zum einen daran interessiert, dass seine Mandanten in gute Hände gelangen. Zum anderen muss er seinen Ausstieg schon frühzeitig vorbereiten, wenn er die Kanzlei zu attraktiven Konditionen veräußern will. Dazu stehen ihm zwei unterschiedliche Wege offen: Die Anstellung eines Mitarbeiters für eine „Erprobungsphase“ (vgl. dazu KP 01, 81 ff., mit Mustervertrag) oder die sofortige Aufnahme eines Partners in die Einzelkanzlei, der dann später den Anteil des Kanzleiinhabers übernehmen soll. Im folgenden Beitrag wird am Beispiel einer BGB-Gesellschaft aufgezeigt, welche Vorteile für die zweite Alternative der so genannten „Übergangssozietät“ sprechen, welche rechtlichen Probleme dabei zu beachten sind und wie ein entsprechender Sozietätsvertrag aussehen könnte. |
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