01.08.2002 · Fachbeitrag · Kanzleimanagement
Die Bewertung einer Steuerberater-praxis nach dem „DCF-Verfahren“
| Was ist meine Kanzlei eigentlich wert? Diese Frage haben Sie sich sicher schon einmal gestellt. Denn das Problem „Unternehmensbewertung“ tritt schließlich nicht nur bei einer geplanten Veräußerung auf. Die Aufnahme eines Partners, der Wertansatz der Kanzlei im Rahmen des Zugewinnausgleichs bei einer Scheidung oder die Regelung der Erbfolge sind Anlass genug, sich über den Wert des eigenen Unternehmens Gedanken zu machen. Neben dem „Umsatzwertverfahren“ und dem „Ertragswertverfahren i“ (vgl. KP 02, 33 ff. u. 67 ff.) ist hier das „Discounted-Cash-Flow-Verfahren“ (DCF-Verfahren) auf dem Vormarsch. Das Verfahren dient zwar der Bewertung gewerblicher Unternehmen, in diesem Beitrag soll aber eine modellhafte Übertragung der Methode auf Freiberuflerpraxen dargestellt werden. Ihr Vorteil: Sie können den Wert Ihrer Kanzlei ermitteln und damit einen weiteren „Kaufpreiseinstieg“ als Verhandlungsgrundlage gewinnen. |
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