01.02.1998 · Fachbeitrag · Kanzleimanagement
Flexible Honorarpolitik
| Die staatliche Gebührenordnung hindert den Steuerberater - entgegen einer immer wieder zu hörenden Meinung - nicht an einer flexiblen Honorarpolitik. Die vorgegebenen Gebührenrahmen der StBGebV sind zumeist sehr weit. So stellt zum Beispiel der Höchstbetrag der Buchführungsgebühr das sechsfache der Mindestgebühr dar, der Höchstbetrag für die Erstellung einer Vermögensaufstellung zur Ermittlung des Einheitswertes des Betriebsvermögens nach § 24 Ziffer 9 StBGebV sogar den achtzehnfachen Betrag der Mindestgebühr. |
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