01.01.1998 · Fachbeitrag · Kanzleimanagement
Haftungsbeschränkung für Steuerberater: Ein Überblick mit Musterbeispielen
| Durch das sechste Steuerberatungsänderungsgesetz wurde § 67a in das Steuerberatungsgesetz (StBerG) eingefügt. Damit ist seit dem 1. Juli 1994 für die Angehörigen der steuerberatenden Berufe die Möglichkeit der Haftungsbeschränkung in verschiedener Form gegeben (ausführlich Kuhls/Maxl/Meurers/Goez, § 67a StBerG, Rn. 11 bis 32). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses KP Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 14,90 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig