01.05.2001 · Fachbeitrag · Kanzleimanagement
Streit beim Kauf einer Steuerberatungspraxis: Klage erst nach Schlichtungsverfahren bei der Kammer zulässig
| Das Landgericht Münster hat in zwei Entscheidungen von Anfang des Jahres wichtige Aussagen zu der neu erlassenen Berufsordnung getroffen. Mit Urteilen vom 17.1.01 (12 O 439/00) und vom 23.2.01 (4 O 662/00) hat zunächst die 12. und sodann die 4. Zivilkammer des Landgerichts entschieden, dass bei Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Kauf einer Steuerberatungspraxis vor Klageerhebung ein Vermittlungsverfahren vor der Berufskammer zwingend notwendig ist. Hintergrund der Verfahren waren Zahlungsansprüche aus Kaufverträgen zwischen Berufsangehörigen, die (Teil-)Praxen an andere Angehörige der steuerberatenden Berufe veräußert hatten. Die Urteile stellen wesentliche berufsrechtliche Entscheidungen für Steuerberater und ihre Berufsvertretung dar. Im folgenden wird daher das Urteil vom 23.2.01 (n.rkr.) ausführlich dargestellt: |
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