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  • 01.03.2000 · Fachbeitrag · Kanzleiorganisation

    Der Bürovorsteher - die rechte Hand des Steuerberaters

    | Der Steuerberater wird im Rahmen der Büroorganisation bestimmte Aufgaben an sorgfältig ausgewählte Angestellte delegieren. Er kann jedoch nicht alle anstehenden Arbeiten auf Mitarbeiter übertragen. Das gilt auch im Falle der Erkrankung und für die Urlaubszeit. Selbst ein kompetenter und zuverlässiger Bürovorsteher darf dann nicht die steuerrechtliche Beratung der Mandanten übernehmen. Das OLG Düsseldorf hat kürzlich einen Steuerberater, dessen Bürovorsteher einen Mandanten über längere Zeit steuerlich beriet, zum Schadenersatz verurteilt (OLG Düsseldorf, 11.11.99, 13 U 225/98). |