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  • 01.06.2004 · Fachbeitrag · Kanzleiorganisation

    Die Fristenkontrolle als Haftungsrisiko "erster Klasse" nicht unterschätzen

    | Das Thema Fristenkontrolle ist ein Brennpunkt gerichtlicher Entscheidungen. Es geht stets darum, ob die Versäumung einer Frist verschuldet war oder nicht. Ist letzteres der Fall, kann Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gewährt werden. Allerdings legt die höchstrichterliche Rechtsprechung bei der Frage, ob den Steuerberater und seine Mitarbeiter an der Fristversäumung ein Verschulden trifft, eine hohe Messlatte an. In der letzten Ausgabe hatten wir bei dem Thema "Effizientere Bescheidprüfung durch Laufzettel" bereits davor gewarnt, die Fristenberechnung und -kontrolle unerfahrenem Personal zu übertragen. In dem folgenden Beitrag möchten wir Ihnen daher nochmals die Anforderungen darstellen, die die Rechtsprechung an eine ordnungsgemäße Fristenkontrolle stellt. |