01.09.2001 · Fachbeitrag · Kapitalanlageberatung
„Prüfliste“ zur Prospekthaftung: Wann gilt der Steuerberater als „hinter der Gesellschaft stehende Person“?
| Wer meint, das Thema „Prospekthaftung“ betreffe nur Personen wie Ron Sommer (Telekom) oder Thomas Haffa (EM-TV), irrt. Auch nicht börsennotierte Unternehmen sind betroffen. Experten sprechen insoweit vom „nicht organisierten Markt“, auch „grauer Markt“ genannt. Wenn Sie als Steuerberater an einem solchen Unternehmen beteiligt sind und in diesem Zusammenhang sogar als Treuhänder verpflichtet worden sind, kann Ihnen schnell die so genannte Prospekthaftung drohen. In welchen Fällen die Prospekthaftung greift und wie Sie sich vor einer Inanspruchnahme schützen können, haben wir in diesem Beitrag dargestellt. |
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