01.06.2004 · Fachbeitrag · Konkurrenzschutz
"Mandatsmitnahme" beim Arbeitgeberwechsel
| Jeder Steuerberater, der angestellte Mitarbeiter beschäftigt, muss damit rechnen, dass diese sich irgendwann selbstständig machen oder zu einem anderen Berufsangehörigen wechseln. In solchen Fällen besteht immer die Gefahr, dass der ausscheidende Mitarbeiter Mandanten, zu denen er eine besonders enge Bindung gehabt hat, "mitnimmt" und dadurch den Wert der Kanzlei, der sich im Wesentlichen aus dem Wert der Mandantenbeziehungen zusammensetzt, deutlich schmälert. Einen solchen Fall hatten das OLG Düsseldorf (21.10.03, 20 U 139/02, n.v.) und zuvor das LAG Düsseldorf (12.1.01, 14 Sa 954/00) zu entscheiden. |
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