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  • 22.06.2011 | Kontenklärung beantragen

    Mandantenhinweis - Aufbewahrungsfrist für DDR-Lohnunterlagen läuft aus

    Alle Versicherten, die Beschäftigungszeiten in der ehemaligen DDR zurückgelegt und noch keine Klärung ihres Rentenversicherungskontos durchgeführt haben, sollten diese umgehend beantragen. Dies ist notwendig, da die Aufbewahrungsfristen für Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben am 31.12.11 ablaufen. Eine alle Versicherungszeiten umfassende Rentenberechnung ist nur möglich, wenn das Versicherungskonto vollständig ist. Darauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin. Betroffen sind Versicherte der Geburtsjahrgänge 1946 bis 1974, die Beitragszeiten in der DDR zurückgelegt haben können. In der Regel fehlt der Nachweis der Zeiten bis zur Wiedervereinigung.  

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 115 | ID 145991