01.07.2002 · Fachbeitrag · Kostenerstattung
Kostenfestsetzungsverfahren vor dem Finanzgericht: Euroumstellung und neue Verzinsung beachten!
| Haben Sie einen Rechtsstreit vor dem Finanzgericht zu Gunsten Ihres Mandanten abgeschlossen und wurden dem Beklagten die Kosten auferlegt, so haben Sie die Möglichkeit, für Ihren Mandanten einen Antrag auf Kostenfestsetzung nach § 139 FGO zu stellen (vgl. hierzu KP 06/99, 07/99 und 09/99). Doch die neuen Euro-Tabellen und Verzinsungsregeln haben in diesem Bereich zu Unsicherheiten geführt. Welche Auswirkungen die Neuerungen haben und was zurzeit bei der Antragstellung zu beachten ist, wird im folgenden Kurzbeitrag aufgezeigt. |
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