01.04.2001 · Fachbeitrag · Kostenrecht
Die „neue“ FGO: Die wichtigsten Änderungen im Überblick und ihre kostenrechtlichen Konsequenzen
| Für Entscheidungen, die nach dem 31.12.00verkündet oder von Amts wegen anstelle einer Verkündungzugestellt worden sind, gilt das Zweite Gesetz zur Änderung derFinanzgerichtsordnung und anderer Gesetze (2. FGOÄndG). Hierdurchergeben sich in Verfahren vor der Finanzgerichtsbarkeit erheblicheNeuerungen, wie zum Beispiel |
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