01.09.2000 · Fachbeitrag · Leserservice
Gesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen: Aktueller Zinssatz kann im Internet abgerufen werden
| In „Kanzleiführung professionell“Nr. 6/2000, Seite 88, ist über die Änderungen durch dasGesetz zur Beschleunigung fälliger Zahlungen und die Auswirkungenauf die Gebührenforderungen der Anwälte berichtet worden. Neuist u.a. die Regelung der Höhe der Verzugszinsen, die an einenvariablen Basiszinssatz gekoppelt ist: Seit dem 1. Mai 2000beträgt der Verzugszins nach § 288 Abs. 1 Satz 1 BGB 5Prozent plus dem Basiszinssatz nach § 1 desDiskontsatz-Überleitungs-Gesetzes. Dieser Basiszinssatzbeträgt zurzeit 3,42 Prozent. Den jeweils aktuellen Basiszinssatzkönnen Sie im Internet abrufen unter der Adresse „www.bundesbank.de/de/presse/faq/zinssatz.htm“. |
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