01.08.2001 · Fachbeitrag · Mandantenbindung
Die Rentenreform als Honorarquelle und Marketingmaßnahme nutzen
| Am 11.5.01 hat der Bundesrat das Altersvermögensgesetz beschlossen. Um Einschränkungen bei der gesetzlichen Rente auszugleichen, fördert die Bundesregierung ab 1.1.02 eine freiwillige kapitalgedeckte Privatvorsorge. Das Reformwerk hat insbesondere auch enorme Auswirkungen auf die betriebliche Altersversorgung: Hier wird beispielsweise die Einführung von Pensionsfonds als neuer „Königsweg“ diskutiert. Da die Finanzwirtschaft bereits kräftig die Werbetrommel rührt und bemüht ist, schon jetzt entsprechende Altersvorsorge-Verträge zu verkaufen, sind Ihre Mandanten verunsichert und werden verstärkt auf Ihren Rat angewiesen sein. Dieser Beitrag soll aufzeigen, wie Sie diese Situation als Maßnahme zur Kundenbindung und Gewinnung von Neumandaten sowie als lukrative Honorarquelle nutzen können. |
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