01.06.2006 | Mandatsgewinnung
Der erste Eindruck entscheidet – Praxistipps für Ihre Kanzleibroschüre
Mandatsgewinnung ist auch für Steuerberater zu einer existenziellen Herausforderung geworden. Die Zeiten, in denen es genügte, ein Praxisschild aufzuhängen und die Mandanten kamen wie von selbst, sind längst Vergangenheit. Jetzt ist ein gezieltes Marketing gefragt. Potenzielle Mandanten und Geschäftspartner (als Empfehler) müssen über Ihr Dienstleistungsangebot informiert sein und ein Bild von Ihrer Praxis, den Menschen und den Dienstleistungen bekommen. Im folgenden Beitrag zeigen wir Ihnen, wie Sie dazu eine Kanzleibroschüre richtig erstellen und einsetzen.
1. Recht auf Werbung
Durch die Rechtsprechung wurden in den letzten Jahren die Möglichkeiten zur Werbung deutlich erweitert. Das vielleicht wichtigste Urteil kommt vom BGH (1.3.01, IZR 300/98). Es betont die grundgesetzliche Freiheit der Berufsausübung mit dem damit verbundenen Werberecht. Einschränkungen dieses Grundrechts, z.B. durch Berufsordnungen, sind nur dann zulässig, wenn sie durch „ausreichende Gründe des Gemeinwohls“ gerechtfertigt sind und den „Grundsätzen der Verhältnismäßigkeit“ entsprechen. Außerdem wird festgestellt, dass zum Wesen der Werbung gehört, dass sie wirkt, d.h. die erwarteten Mandate auch gewonnen werden können. Überspitzt könnte man sagen, dass letztlich alle Werbeaktivitäten eines Dienstleisters erlaubt sind, dessen Geschäftsprinzipien von Vertrauen und Zuverlässigkeit geprägt sind. Diese grundsätzliche Aussage wird durch das Berufsrecht eingeschränkt. Nicht erlaubt sind danach
- Aktivitäten, die auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet sind,
- der Form und dem Inhalt nach reklamehafte Darstellungen, insbesondere marktschreierische Werbung,
- vergleichende, wertende und nicht nachprüfbare Aussagen.
2. Die Rolle der Kanzleibroschüre
Eine Kanzleibroschüre ist Teil eines ganzheitlichen Marketingkonzepts der Kanzlei. Neben der Broschüre können u.a. das Internet, Anzeigen, Vorträge, Mandantenrundschreiben sowie Mandantenveranstaltungenzur Werbung genutzt werden. Die verschiedenen Elemente müssen einheitlichen Regeln folgen – sie müssen das gleiche Bild der Kanzlei darstellen. Wenn Sie innerhalb Ihrer Marketingaktivitäten unterschiedliche Kanzleigrundsätze präsentieren, wirkt das auf die Adressaten Ihrer Botschaften irritierend und wenig vertrauensbildend. In vielen Praxen hat der Internet-Auftritt die Kanzleibroschüre ersetzt. Beide Medien wirken aber unterschiedlich, wie die folgende Gegenüberstellung zeigt:
Internet | Kanzleibroschüre |
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