01.04.1998 · Fachbeitrag · Marketing und Berufsrecht
Werbung mit Tätigkeitsschwerpunkten
| Das Thema „Tätigkeitsschwerpunkte” ist sowohl unter werblichen als auch berufsrechtlichen Aspekten ein Dauerrenner. In Zeitungen werden zunehmend Anzeigen von Berufsangehörigen veröffentlicht, das ganze garniert mit redaktionellen Texten. Der Inhalt der Anzeigen läßt darauf schließen, daß viele Berufsangehörige nicht genau wissen, welche Tätigkeitsschwerpunkte sie in der Werbung angeben sollen und was berufsrechtlich zulässig ist. |
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