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  • 01.09.2006 | Mittelstandsgesetz

    Pauschaliertes Verfahren – Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge wird vereinfacht

    Der Bundesrat hat Anfang Juli dem Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse zugestimmt. Danach soll u.a. die Beitragsermittlung bei der Sozialversicherung zum vorgezogenen Fälligkeitstermin am drittletzten Bankarbeitstag vereinfacht werden. Durch eine gesetzliche Klarstellung dürfen Arbeitgeber für die voraussichtliche Beitragsschuld auf das korrekt abgerechnete Ergebnis des Vormonats abstellen. Für einen verbleibenden Restbetrag bleibt es bei der Fälligkeit zum drittletzten Bankarbeitstag des Folgemonats. Mit einem solchen pauschalierten Verfahren kann die Entgeltabrechnung insgesamt auf einen Termin im Folgemonat konzentriert werden. Dies wirkt sich für Unternehmen mit häufigem Mitarbeiterwechsel oder Lohnschwankungen positiv aus. Arbeitgeber mit gleich bleibenden Löhnen und Gehältern führen wie bisher ihre Beiträge am drittletzten Bankarbeitstag des Monats an die Einzugsstelle ab. Die Neuregelung soll am Tag nach der Verkündung des Gesetzes in Kraft treten (Beschluss des Bundesrates 7.7.06, Erstes Gesetz zum Abbau bürokratischer Hemmnisse insbesondere in der mittelständischen Wirtschaft, BR-Drs. 436/06, Abruf-Nr. 062405). 

     

     

    Quelle: Ausgabe 09 / 2006 | Seite 145 | ID 87674