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  • 24.08.2010 | Neuer Personalausweis (nPA)

    Der neue Personalausweis eröffnet ungeahnte Anwendungsszenarien in der Steuerberatung

    von Alexandra Buba, M.A., freie Wirtschaftsjournalistin Nürnberg

    Der neue Personalausweis (nPA) ermöglicht künftig eine einfache und sichere Online-Authentifizierung. Dies eröffnet Kanzleien Anwendungsszenarien, die nicht mehr nur das Mandantenunternehmen, sondern auch dessen Mitarbeiter in den elektronischen Ablauf integrieren. So arbeitet etwa die DATEV eG derzeit an einem Pilotprojekt im Bereich Lohn. Dabei können Mitarbeiter ihre Lohn- und Gehaltsabrechnungen über das Internet lesen, auf ihren PC herunterladen und ausdrucken. Kanzleiführung professionell stellt Ihnen die neuen Möglichkeiten für Ihren Arbeitsalltag dar.  

    Viele neue Entwicklungen in der Online-Kommunikation

    De-Mail, E-Postbrief und nPA - in diesem Jahr strapazierte eine ganze Reihe neuer Dienste und Konzepte die Konzentration derjenigen, die sich mit Sicherheit in der Online-Kommunikation beschäftigen. Alle Verfahren zielen dabei auf ein und denselben Zweck: Mehr Verbindlichkeit in der Online-Kommunikation schaffen.  

     

    Allerdings sorgte das ELENA-Verfahren zuletzt eher für einen Vertrauensverlust beim hehren Ziel des E-Governments, und auch das geplante De-Mail-Gesetz gerät derzeit verstärkt in die Kritik, auch seitens der Anwälte und Notare. Dagegen bietet der nPA mit seiner Einführung Anfang November erstmals die Möglichkeit einer flächendeckenden Authentifizierungsinfrastruktur, da er breite Schichten der Bevölkerung erreichen wird. Damit kann auch zum ersten Mal der Arbeitnehmer im Mandantenunternehmen in eine digitale Wertschöpfungskette eingebunden werden. Für die Kanzlei entsteht so zumindest einmal kein Mehraufwand.  

    Das leistet der nPA

    Neben den bereits auch bisher enthaltenen hoheitlichen Merkmalen werden auf dem neuen Personalausweis ab 1. November optional, aber kostenlos, zusätzliche Identifizierungsmerkmale gespeichert. Um sich im Internet ausweisen zu können, muss die sogenannte eID-Funktion (elektronische Identifikations-Funktion) eingeschaltet sein. Außerdem ist ein Kartenlesegerät für den scheckkartengroßen Ausweis erforderlich. Hinzu kommt eine sechsstellige PIN, die jedes Mal eingegeben werden muss, wenn etwas ausgelesen werden soll.