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  • · Fachbeitrag · Neues Gesetz

    Vergütung für überlangen Prozess jetzt möglich

    | Das neue Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren sieht eine angemessene Entschädigung vor, wenn gerichtliche Verfahren - aus steuerlicher Sicht der BFH sowie die einzelnen FG, § 115 FGO - zu lange dauern. Betroffene können sich hiergegen in zwei Stufen wehren. |

     

    Der Steuerpflichtige bzw. sein Berater hat nunmehr die Möglichkeit, das nach seiner Ansicht zu langsam arbeitende Gericht mit einer Rüge auf die Verzögerung hinzuweisen. Die Richter erhalten durch die Verzögerungsrüge die Möglichkeit, Abhilfe zu schaffen. Dadurch kann ein Verfahren nicht einfach lange laufen gelassen und später eine Entschädigung gefordert werden. Verzögert sich das Verfahren trotz der Rüge weiter, kann eine Entschädigungsklage für immaterielle Nachteile - z.B. für seelische und körperliche Belastungen - erhoben werden. Hierüber bekommen Betroffene in der Regel 1.200 EUR pro Jahr, soweit keine Wiedergutmachung auf andere Weise ausreichend ist. Daneben ist zusätzlich eine Entschädigung für materielle Nachteile vorgesehen, etwa wenn die unangemessene Verfahrensdauer zur Insolvenz führt.

     

    PRAXISHINWEIS | Der Anspruch hängt nicht von einem Verschulden der Richter ab. Daneben sind zusätzlich wie bisher schon bei schuldhaftem Verhalten Amtspflichtverletzungsansprüche denkbar, z.B. Schadesersatz für entgangene Gewinne. Das Gesetz soll positive Effekte für die Justiz insgesamt bringen, indem die Verantwortlichen über Verbesserung der Ausstattung, Geschäftsverteilung und Organisation nachdenken müssen.