25.05.2011 | Nutzung von IT-Leistungen
Cloud Computing vertraglich absichern
Cloud Computing hält - spätestens seit der Cebit im März 2011 - Einzug in viele Steuerberatungskanzleien. Verträge über Cloud Computing haben jedoch einige Besonderheiten, die der Berater kennen sollte. Neben dem Datenschutz sind auch andere Bereiche sorgfältig zu regeln, um eine reibungslose Zusammenarbeit zu ermöglichen. Bei Verträgen mit ausländischen Vertragspartnern empfiehlt sich eine klare Vereinbarung über das geltende Recht. Andere Rechtsordnungen können Besonderheiten enthalten, die bei Vertragsbeginn nicht endgültig zu übersehen sind. Daneben sollte möglichst ein deutscher Gerichtsstand für juristische und gerichtliche Auseinandersetzungen gewählt werden. Viele Verträge über Cloud-Computing-Leistungen haben einen mietrechtlichen Schwerpunkt. Hier ist zu prüfen, ob die gesetzlichen Regelungen, die bei fehlenden vertraglichen Vereinbarungen gelten, interessengerecht sind. Zudem sollte intensiv geprüft werden, wie das Exit-Management geregelt werden kann.
Weiterführender Hinweis
- s. Alexandra Buba, KP 11, 69