24.06.2008 | Ordnungsgeldverfahren
Offenlegung von Jahresabschlüssen – Probleme bei abweichendem Wirtschaftsjahr
Das Bundesamt für Justiz leitet seit Anfang 2008 Ordnungsgeldverfahren ein und versendet Androhungsschreiben, wenn bei vom Kalenderjahr abweichendem Wirtschaftsjahr der Jahresabschluss zum 31.12.06 noch nicht zur Veröffentlichung eingereicht wurde.
Da dies ein offensichtlich zu Unrecht eingeleitetes Verfahren ist – denn einen Jahresabschluss zum 31.12.06 kann es bei diesen Unternehmen nicht geben – wird nach Rücksendung des mit der entsprechenden Erläuterung versehenen Rückantwortbogens das Verfahren eingestellt. Die festgesetzten Verfahrenskosten müssen nicht gezahlt werden. Dies geht aus einer Antwort des Bundesamts für Justiz an den Deutschen Steuerberaterverband hervor.
Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 111 | ID 119866