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  • 01.05.1999 · Fachbeitrag · Rechtsberatung

    Steuerberater dürfen ihre Mandanten auch in sozialversicherungsrechtlichen Widerspruchsverfahren vertreten

    | Steuerberater und Wirtschaftsprüfer sind ab sofort berechtigt, gegen einen Beitragsbescheid des Rentenversicherungsträgers im Auftrage ihres Mandanten (Arbeitgeber) Widerspruch einzulegen und insoweit als dessen Bevollmächtigter aufzutreten. Diese erfreuliche neue Rechtsauffassung vertreten die Rentenversicherungsträger (BfA-Mitteilung Nr. 1/99 vom 13.1.99). |