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  • 23.02.2010 | Rechtsformwechsel

    Die Qual der Wahl - Rechtsformen für Freiberufler

    von Dipl.-Kfm. Wirt.-Ing. Wolfgang Wehmeier

    Steigende berufliche Anforderungen an den steuerlichen Berater durch Gesetzgeber, Rechtsprechung und nicht zuletzt durch die Mandanten stellen die berufsrechtlich vorgesehenen Formen der Berufsausübung auch bei Freiberuflern ständig auf den Prüfstand. Das Achte Steuerberatungsänderungsgesetz hat 2008 den Kanon mit der GmbH & Co. KG und der zulässigen Kooperation erweitert. Steuerberater haben beim Rechtsformwechsel betriebswirtschaftlich Sinnvolles, gesellschaftsrechtliche Restriktionen, berufsrechtliche Vorgaben sowie steuerrechtliche Sanktionen zu beachten, eine nicht immer zu lösende Quadratur des Kreises.  

    1. Allgemein

    Allen rechtlichen Umstrukturierungsmaßnahmen gemeinsam ist die Verpflichtung, vor der Übertragung der Daten auf den neuen Rechtsträger eine schriftliche Zustimmung der Mandanten einzuholen, deren Daten elektronisch gespeichert sind. Diese mehrfach bestätigte BGH-Rechtsprechung (BGH 11.12.92, Stbg 92, 205; 17.5.95, NJW 95, 2026; 22.5.96, NJW 96, 2087) gilt unabhängig davon, ob am neuen Rechtsträger auch andere - fremde - Berufsträger beteiligt werden sollen oder ob der Praxisinhaber z.B. seine Einzelpraxis nur in eine eigene StB-GmbH umwandelt. Der Rechtsformwechsel reicht für die genannte Pflicht aus.  

    2. Von der Einzelpraxis zur …

    Wer als Berufsträger allein arbeitet und dies auch weiter möchte, aber latente Haftungsgefahren beschränken will, wird den Wechsel in die Steuerberatungsgesellschaft mbH oder in die GmbH & Co. KG erwägen. Neben der bekannten Beschränkung auf das Haftungskapital sind als wesentliche Vorteile der Freiberufler-GmbH zu nennen:  

     

    Die Rechtsform suggeriert ein größeres Unternehmen als die Einzelpraxis. Die angesprochenen Verkehrskreise vermuten „hinter“ der GmbH ein größeres Unternehmen, auch wenn es sich tatsächlich nur um eine 1-Personen-GmbH handelt. Laut Umfragen fühlen sich deshalb Mandanten in der GmbH-Rechtsform assoziativ eher von einer Steuerberater-GmbH angesprochen als von einer offenkundigen Einzelpraxis.