25.08.2008 | Rund um den Kanzleiauftritt
Vermarkten Sie sich und Ihre Kanzlei perfekt – So begeistern und gewinnen Sie Mandanten
Der Unterschied zwischen Produkt- und Dienstleistungsvermarktung ist schon an vielen Stellen ausreichend diskutiert worden. Das Unsichtbare sichtbar machen, Mandanten nicht nur zufrieden stellen, sondern begeistern. Öffentlichkeitswirksame Aktivitäten sind zentrale Stichworte, die dabei oft fallen. Doch was vor Jahren noch exotisch klang oder in der Umsetzung als nicht standesgemäß, hat sich durch die Lockerung der Wettbewerbsrichtlinien verändert.
1. Es ist immer mehr möglich
War früher das Anschreiben von Nicht-Mandanten undenkbar, gibt es heute Kanzleien, die diese Form der Werbemöglichkeit aktiv nutzen, um auf spezielle Dienstleistungen aufmerksam zu machen oder zu einer Veranstaltung einzuladen (und dann doch eine Rüge von der Kammer erhalten, weil ein Berufskollege eine unzulässige auf das Einzelmandat gerichtete Botschaft entdeckt hat). Lassen Sie sich weder abschrecken, noch entmutigen, wenn Sie Marketingmaßnahmen planen. Es gibt zwar noch einige wenige echte Verbote, aber es geht inzwischen meist mehr als man glaubt.
Wenn Sie selbst überlegen, wie Sie diese gelockerten Bedingungen für sich nutzen können, aber der rote Faden fehlt, was Sie am besten in welcher Reihenfolge anpacken, dann finden Sie in diesem Artikel Praxishinweise und Beispiele, wie Sie in fünf Schritten Ihr Kanzleimarketing aufbauen können. Die Reihenfolge im Artikel stellt auch eine sinnvolle Reihenfolge der Umsetzung dar.
2. Mandanten begeistern und Weiterempfehlungen aktivieren
Wenn Sie gute fachliche Arbeit leisten, freundliche Mitarbeiter haben und die Serviceorientierung stimmt, sind Mandanten zufrieden. Diese Form der Betreuungsqualität ist insofern unabdingbare Voraussetzung für jede Kanzlei. Nur wer diese Grundlagen sichergestellt hat, kann sinnvoll aktives Kanzleimarketing betreiben. Denn sonst wäre Marketing – also die Präsentation der Kanzlei mit ihren Leistungen – Augenwischerei.
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