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  • 01.06.1998 · Fachbeitrag · Selbstanzeige

    Achten Sie auf eine angemessene Vergütung

    | Die Durchsuchungsaktionen bei Banken und Sparkassen haben die Nachfrage nach einer Selbstanzeigeberatung durch den Steuerberater drastisch ansteigen lassen. Bevor Sie einen Auftrag zur Abgabe einer Selbstanzeige für den Mandanten übernehmen, sollten Sie die Honorarfrage klären: Die Bestimmung des Gebührensatzes und des Gegenstandswertes bereiten mitunter Schwierigkeiten. Außerdem ist der Abgeltungsbereich der gesetzlichen Gebührenregelung umstritten. Der Abschluß einer Honorarvereinbarung ist daher generell zu empfehlen. |