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  • 01.10.2005 | Sicherung des Honorars

    Die Vermeidung von Honorarausfällen – das A und O einer erfolgreichen Kanzlei

    von RA FASteuerrecht und Notar Jürgen Gemmer, Braunschweig

    Die Sicherung des Honoraraufkommens ist grundlegende Voraussetzung für eine erfolgreiche und profitable Steuerberatungskanzlei. Kommt es zu hohen Außenständen und beträchtlichen Forderungsausfällen, kann dies eine die Existenz bedrohende Krise zur Folge haben. Die Arbeitsplätze der Mitarbeiter sowie die Lebensgrundlage des Praxisinhabers und seiner Familie können gefährdet sein. Diese Konsequenzen muss man sich stets vor Augen halten, um ein effektives Honorarmanagement für seine Kanzlei aufzubauen und zu unterhalten. Im Rahmen dieses Beitrags sollen zwei Instrumente der Honorarsicherung vertieft werden, mit denen gravierende Honorarausfälle verhindert werden können. 

    1. Der Honorarvorschuss – die Nr. 1 der Honorarausfallstrategien

    Der Verordnungsgeber hat dem Steuerberater in § 8 StBGebV die beste Möglichkeit eröffnet, Honorarausfälle von vornherein zu vermeiden oder in einem überschaubaren Rahmen zu halten. Denn nach dieser Vorschrift kann der Steuerberater von seinem Auftraggeber für die entstandenen und die voraussichtlich entstehenden Gebühren und Auslagen einen angemessenen Vorschuss fordern. Zu welchem Zeitpunkt dieser Vorschuss angefordert wird, liegt im Ermessen des Steuerberaters. Die Anforderung kann erfolgen 

     

    • als Voraussetzung zur Annahme des Auftrags,
    • nach der Annahme des Auftrags und
    • nach Maßgabe des Fortschreitens der Arbeiten an einem Auftrag.

     

    An dieser Stelle wird sicherlich der eine oder andere Leser vermeintlich „schlagende Gegenargumente“ haben: „Zur Zahlung eines Vorschusses ist mein Mandant nicht bereit“, „Wenn ich einen Vorschuss anfordere, laufe ich Gefahr, dass der Mandant das Vertragsverhältnis kündigt“. Diese Argumente sprechen jedoch nicht gegen die Vorschussanforderung, sondern sind eher ein Anzeichen dafür, dass mit dem Mandanten nicht offen in einem persönlichen Gespräch über die Honorarpolitik der Kanzlei gesprochen wird. Das Gespräch über die Höhe der Vergütung und ihre Zahlungsmodalitäten muss am besten schon bei Mandatsanbahnung geführt werden. So weiß der Mandant von vornherein, was auf ihn zukommt, und wird durch eine Vorschussanforderung nicht überrascht. Denn gerade dieser Überraschungseffekt ist zumeist die Ursache für mangelnde Akzeptanz beim Mandanten und häufig auch für einen Bruch im notwendigen Vertrauensverhältnis.