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  • 01.01.2000 · Fachbeitrag · Sozialversicherung

    Tarifrechtliche Ansprüche von Aushilfen nicht gezahlt: Einzugsstelle fordert Sozialversicherungsbeiträge nach

    | Wer als Arbeitgeber Aushilfen beschäftigt, tut dies in aller Regel aus der Motivation heraus, dass es sich hierbei um ein begünstigtes Arbeitsverhältnis im Sinne des Steuer- und Sozialversicherungsrechts handelt. Eine der Voraussetzungen für die Inanspruchnahme dieser Vergünstigungen ist die Entgeltgrenze, die es strikt einzuhalten gilt. Denn wird die Grenze auch nur geringfügig überschritten, entfällt die Begünstigung der gesamten Zahlungen. Bislang waren allein die tatsächlichen Zahlungen und Sachbezüge maßgebend, doch die Rechtslage hat sich geändert: |