01.01.2004 · Fachbeitrag · Steuerberaterhaftung
Haftung des Steuerberaters bei verspäteter Abgabe von Steuererklärungen
| Erfüllt ein Steuerberater seine Pflicht, die pünktliche Abgabe der Steuererklärung mit Rat und Tat zu fördern, nicht ordnungsgemäß, so muss er seinem Mandanten die dadurch verursachten Verspätungszuschläge und Nachzahlungszinsen ersetzen. Das Gericht hat zudem klargestellt, dass der Steuerberater den Einwand, dem Mandant seien durch die verspätete Steuerfestsetzung Zinsvorteile entstanden, die im Wege des Vorteilsausgleichs zu berücksichtigen seien, beweisen muss. Dies hatte der BGH (31.1.91, NJW-RR 91, 794) bereits für Verspätungs- und Säumniszuschläge entschieden. Nichts anderes könne für Nachzahlungszinsen gelten (OLG Düsseldorf 29.4.03, 23 U 121/02, OLG Report 03, 331; Abruf-Nr. 032791). |
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