23.07.2008 | Steuerberaterhaftung
Kenntnisse über Rechtsakte des EU-Rechts
Neue Gesetze, Gesetzesvorhaben, Urteile, ... – die Haftungsrisiken des steuerlichen Beraters nehmen kontinuierlich zu. Aber nicht nur im nationalen Recht ist der Steuerberater gefordert, auch im EU-Gemeinschaftsrecht sind Kenntnisse erforderlich. Wie das FG Sachsen-Anhalt in seinem Vorlagebeschluss an das BVerfG nunmehr entschieden hat, ist hinsichtlich der „Kenntnistiefe“ zwischen nationalem und EU-Recht zwingend zu differenzieren (FG Sachsen-Anhalt 20.12.07, 1 K 290/01,BverfG 1 BvL 3/08, Abruf-Nr. 082204). Bei dem zu entscheidenden Sachverhalt ging es um die Frage, ob es von einem Investor erwartet werden kann, Rechtsakte des EU-Gemeinschaftsrechts uneingeschränkt ebenso zu kennen wie nationales Recht. Das FG verneinte dies mit der Begründung, dass die Anforderungen an die Sorgfaltspflicht des Steuerpflichtigen und der Beraterschaft nicht überspannt werden dürfen. Eine beraterfreundliche Entscheidung, wobei die Stellungnahme des BverfG jedoch abzuwarten bleibt.