01.06.2000 · Fachbeitrag · Steuerberatungsgesetz
Befugnis einer OHG zur Hilfeleistung in Steuersachen
| Bei einer OHG, deren Gesellschaftszweck in derAusführung von Tätigkeiten im Sinne des § 6 Nr. 4 StBerGbesteht, müssen alle Gesellschafter die in dieser Vorschriftvorgesehenen Befähigungen haben. Ansonsten ist der OHG dieHilfeleistung nach § 6 Nr. 4 StBerG zu versagen FinMin. SachsenAnhalt, 17.4.2000, 41-S0821-12. |
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