01.02.2000 · Fachbeitrag · Steuerhinterziehung
Die Gratwanderung des Steuerberaters: Mitwirkung an einer Steuerstraftat oder noch zulässige Beratung
| Als Steuerberater stehen Sie ständig „mit einem Bein im Gefängnis“. So die Anmerkung eines erfahrenen Kollegen während einer Tagung im westfälischen Münster. Der Hintergrund: Ein Mandant des zitierten Steuerberaters war soeben wegen Steuerhinterziehung durch das Amtsgericht Münster verurteilt worden. Im Hauptverhandlungstermin betonte der Verteidiger des Angeklagten ständig, dass doch „alles mit dem Steuerberater abgesprochen worden“ sei. Die eigentliche „Schuld“ treffe den Berater, nicht den Angeklagten. Der Angeklagte habe „blind“ auf den Rat seines Steuerberaters vertraut. Dies ist leider kein Einzelfall. |
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