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  • 01.03.2000 · Fachbeitrag · Steuerstrafrecht

    Die Abrechnung von Tätigkeiten in einem Steuerfahndungsfall

    | Frage: „Im Rahmen eines Steuerfahndungsfalles ergaben die ersten Ermittlungen der Prüfer ein voraussichtliches Steuervolumen von etwa 1 Mio. DM. Nach Verständigung mit den Ermittlern einigte man sich auf etwa 400.000 DM. Dieses hat zähe Verhandlungen erfordert und viel Arbeit gemacht. Ich halte daher eine Abrechnung mit der Zeitgebühr gemäß §§ 29 und 13 StBGebV nicht für angemessen. Eine Honorarvereinbarung habe ich allerdings nicht getroffen.“ |