22.07.2011 | Umgang mit der Finanzverwaltung
Steuererleichterungen im Fall von EHEC
Die Epidemie EHEC bedroht nicht nur die Gesundheit vieler Menschen, sondern auch viele betriebliche Existenzen. Trotz Entwarnung zeigen Kunden bei bestimmten Lebensmitteln immer noch extreme Kauf- und Verzehrzurückhaltung. Die Umsatz- und Gewinneinbrüche wegen EHEC ziehen sich durch alle Branchen. Auf Antrag gibt es jedoch steuerliche Erleichterungen für betroffene Unternehmen.
Alle betroffenen Unternehmer sollten Anträge stellen
Das Bayerische Landesamt für Steuern hat in einer Verfügung steuerliche Erleichterungen für Gemüsebauern versprochen. Auf Antrag sollen die von der EHEC-Epidemie betroffenen Land- und Forstwirte unbürokratisch großzügige Stundungen und andere steuerliche Vergünstigungen erhalten (Bayerisches Landesamt für Steuern, Verfügung vom 7.6.11, S 1915.1.1-7/2 St 32).
Praxishinweis
Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt die steuerlichen Erleichterungen wegen EHEC streng genommen nur Land- und Forstwirten, die Gemüse anbauen, in Aussicht. Dennoch sollten alle von der EHEC-Epidemie betroffenen Unternehmen steuerliche Erleichterungen beim Finanzamt beantragen. Entscheidend ist, dass dem Finanzamt die finanziellen Nachteile wegen EHEC plausibel nachgewiesen werden. |
Diese steuerlichen Erleichterungen stehen Betroffenen zu
Wer dem Finanzamt plausibel nachweisen kann, dass die Umsätze wegen der EHEC-Krise eingebrochen sind, kann auf Antrag insbesondere mit folgenden Vergünstigungen rechnen:
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