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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Umsatzsteuer/Berufsrecht

    Leistungsort bei Testamentsvollstreckung durch StB/WP

    | Die Tätigkeit als Testamentsvollstrecker ist, auch wenn sie von einem StB oder WP ausgeübt wird, keine Beratungsleistung i.S. des § 3a Abs. 4 Nr. 3 UStG. Es handelt sich dabei nicht um eine Tätigkeit, die der Berufsträger hauptsächlich und gewöhnlich ausübt (BFH 5.6.03, V R 25/02, DB 03, 1829). (Abruf-Nr. 031744) |