27.04.2009 | Verhaltensknigge für den Umgang mit dem Mandanten
Grüßen, begrüßen und vorstellen - Teil 1
von Carolin Lüdemann, Stuttgart
Im Business schütteln Sie heute tagtäglich eine Vielzahl von Händen, lernen neue Leute kennen und stellen andere einander vor. Obwohl das Grüßen, Begrüßen und Vorstellen also etwas ist, das jeder von uns tagtäglich tut, besteht gemeinhin Nachholbedarf, was die Regeln und Gebräuche dieser Handlungen angeht. Ganz besonders deutlich wird das beim Thema „Vorstellen“: Alsbald wird es in einer Runde verdächtig stumm, wenn es darum geht einen Hinzukommenden den Anwesenden vorzustellen. Und erst vor wenigen Tagen hörte ich aus dem Mund eines gestandenen Geschäftsführers die Selbstvorstellung „Grüß Gott, ich bin der Herr Schmidt“.
1. Wann wird gegrüßt - und wann nicht?
Welche Formulierung Sie für einen Gruß verwenden, hängt natürlich ganz von den Gegebenheiten ab. Ist Ihnen Ihr Gegenüber bekannt, so grüßen Sie mit Namen („Guten Tag Herr Schmidt!“). Begegnen Sie völlig Fremden, so können Sie natürlich nicht mit Namen grüßen und sagen stattdessen gezwungenermaßen nur „Guten Tag“ oder „Grüß Gott“ - entsprechend den Gepflogenheiten. Das Gleiche gilt, wenn man sich verabschiedet. Beim Verlassen eines Aufzugs beispielsweise formuliert man einen entsprechenden Abschiedsgruß („Auf Wiedersehen“).
Merk-Zettel für das Grüßen
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Betritt ein Mandant Ihre Geschäftsräume, erwartet er ganz selbstverständlich, dass er gegrüßt wird. Obwohl auch hier eigentlich die Devise gilt, dass der Hinzukommende (Mandant) die Anwesenden (Mitarbeiter) grüßen müsste, sollten Sie ihm diesen Gefallen tun und den Willkommensgruß dementsprechend zuerst aussprechen!
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