22.03.2010 | Vertragsrecht
Ausschlussfrist in den Allgemeinen Auftragsbedingungen als unwirksam beurteilt
Das OLG Düsseldorf hat in einem Haftungsprozess gegen einen Wirtschaftsprüfer die Ausschlussfrist in den Allgemeinen Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (AAB) für unwirksam erklärt (OLG Düsseldorf 21.4.09, I-24 U 27/08).
Die Klausel benachteilige den Mandanten unangemessen. Nach der Klausel in den AAB kann ein Schadenersatzanspruch nur innerhalb von 12 Monaten ab Kenntniserlangung, spätestens aber innerhalb von fünf Jahren ab dem anspruchsbegründenden Ereignis geltend gemacht werden. Nach den seit 2004 auch für Schadenersatzansprüche gegen Steuerberater und Wirtschaftsprüfer geltenden gesetzlichen Regeln verjähren Schadenersatzansprüche erst binnen drei Jahren, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Schaden entstanden ist und der Geschädigte Kenntnis von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schädigers erlangt hat. (MH)
* Der Autor RA Dr. Matthes Heller betreut schwerpunktmäßig Steuerberater auf den Gebieten Gebühren-, Sozietäts-, Haftungs- und Berufsrecht, mehr Informationen erhalten Sie auf der Kanzlei-Homepage unter www.ra-dr-heller.de/steuerberater oder per E-Mail unter mail@ra-dr-heller.de. |