01.05.2007 | Weiterbildungsangebote
Spezialisierung als Fachberater nun auch für Steuerrechtsgebiete möglich
Die Satzungsversammlung der BStBK hat am 28.3.07 beschlossen, dass Steuerberater künftig einen amtlichen Fachberatertitel erlangen können, um eine Spezialisierung auf bestimmte Steuerrechtsgebiete kenntlich zu machen (PM BStBK 3.4.07). Der Fachberater wird zunächst für die Gebiete „Internationales Steuerrecht“ sowie „Zölle und Verbrauchsteuern“ eingeführt. Der amtlich verliehene Titel „Fachberater für ...“ soll künftig ergänzend zur Berufsbezeichnung geführt werden können. Vorreiter bei dieser Entwicklung ist jedoch der DStV (s. KP 07, 19). Nach Auffassung des DStV zeigen die Beschlüsse der BStBK, dass die Verbände den richtigen Weg eingeschlagen haben, als sie im vergangenen Jahr Fachberaterrichtlinien für den Bereich der vereinbaren Tätigkeiten entwickelt und beschlossen haben. Um den Fachberatertitel im Bereich der Vorbehaltsaufgaben zu erlangen, müssen Steuerberater einen 120 Stunden umfassenden Lehrgang absolvieren, zahlreiche praktische Fälle im jeweiligen Spezialgebiet bearbeitet haben sowie besondere Kenntnisse im Prüfungsgespräch bei der StBK nachweisen. Sie sind außerdem zu einer jährlichen Fortbildung verpflichtet. Die Fachberaterordnung wird beim BMF eingereicht und tritt, sofern von dort keine Einwände erhoben werden, innerhalb von drei Monaten nach Veröffentlichung in Kraft. Voraussichtlich 2008 kann mit den ersten Steuerberatern mit Fachberatertitel gerechnet werden.