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  • 22.07.2011 | Weiterbildungsmaßnahmen in Kanzleien

    Staatliche Beteiligung an den Kosten für Schulungen in Sachen DATEV Pro & Co.

    von Fördermittelexpertin Christel Spielmann, Arnsberg

    DATEV Pro ante portas! Für Steuerberatungskanzleien bedeutet das: Schulungsbedarf für ihre Mitarbeiter. Und da das gesamte Steuerwesen ständigen Änderungen unterliegt, haben Kanzleien das Schlagwort vom „lebenslangen Lernen“ längst verinnerlicht. Aber: Weiterbildungsmaßnahmen sind nicht kostenlos zu haben. Daher stellt sich die Frage: Können Steuerberater von Fördermitteln profitieren, wenn sie ihre Mitarbeiter schulen lassen? Wir sind für Sie auf Spurensuche gegangen.  

    1. Von Bundesland zu Bundesland verschieden

    Um es gleich vorab zu sagen: Zu diesem Thema gibt es keine bundesweit einheitliche Regelung. Denn die Förderprogramme für diesen Bereich werden von den Bundesländern aufgelegt - mit der Konsequenz, dass sie sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In der Tabelle finden Sie die Fördermöglichkeiten in den verschiedenen Bundesländern (Stand: Juni 2011). Gestatten Sie uns vorab einige allgemeine Hinweise:  

     

    • Unser Aufhänger war die Einführung von DATEV Pro. Manche Bundesländer sehen in der Schulung durch DATEV selbst eine „Produktschulung“, die mehr oder weniger eine verkaufsfördernde Maßnahme darstellt. Daher bestehen sie darauf, dass der Bildungsträger „von DATEV unabhängig“ ist. Die gleiche Konstellation ergibt sich natürlich, wenn Kanzleien mit anderen Systemanbietern zusammenarbeiten - auch dann werden diese Bundesländer darauf bestehen, dass Schulungen von unabhängigen Weiterbildungseinrichtungen durchgeführt werden. - Generell gilt: Verkaufsförderungsmaßnahmen sind nicht förderfähig!

     

    • Kanzleien, die von der Weiterbildungsförderung profitieren möchten, müssen die KMU-Eigenschaft1 nachweisen (mit Ausnahme in einigen neuen Bundesländern)!
    1 Größenmerkmale im Förderrecht:

    Unternehmen  

    Mitarbeiterzahl  

    Jahresumsatz*  

    Bilanzsumme  

    Mittleres U.  

    250  

    50 Mio. EUR  

    43 Mio. EUR  

    Kleines U.  

    50  

    10 Mio. EUR  

    10 Mio. EUR  

    Micro-U:  

    10  

    2 Mio. EUR  

    2 Mio. EUR  

    * Jahresumsatz und Bilanzsumme gelten alternativ; ein Kriterium darf überschritten sein.

     

    • Alle Bundesländer bestehen darauf, dass zumindest die Kanzlei und die Weiterbildungseinrichtung ihren Standort in dem jeweiligen Bundesland haben. Für den Mitarbeiter gilt das nicht unbedingt - daher unser Hinweis, die Richtlinien (Recherche in der Förderdatenbank des BMWi - s.u.) zu studieren.

     

    • Für uns stand die Kanzlei im Mittelpunkt - nicht der einzelne Mitarbeiter. Daher sind in der Tabelle solche Förderprogramme aufgelistet, die allen Mitarbeitern (teilweise auch den Kanzleiinhabern) offen stehen. Förderprogramme, die speziellen Zielgruppen vorbehalten sind (z.B. Alter über 50 Jahre) blieben außen vor.