01.07.2001 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Informationsveranstaltung und kostenloser Imbiss für Nicht-Mandanten ist nicht wettbewerbswidrig
| Der BGH hat in einer begrüßenswerten Entscheidung die Werbemöglichkeiten von Rechtsanwälten ausgeweitet. Danach sind Informationsveranstaltungen, die Anwälte zu ihrer eigenen Tätigkeit oder zu allgemeinen rechtlichen Themen anbieten, im Grundsatz nicht als unsachlich anzusehen. Untersagt sind lediglich Werbemaßnahmen, die darauf abzielen, im Einzelfall einen Auftrag zu erhalten. Die Entscheidung ist auch für das Werberecht von Steuerberatern bedeutsam (BGH 1.3.01, I ZR 300/98). |
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