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  • 01.03.2003 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht

    Neue Rechtsprechung zur Abgrenzung von Mandantenschutz- und Mandantenübernahmeklauseln

    | Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in einem aktuellen Urteil für weitgehende Rechtssicherheit im Bereich der Mandantenschutz- und Mandantenübernahmeklauseln gesorgt. Im Streitfall war eine angestellte Steuerfachwirtin nach bestandenem Steuerberaterexamen aus einer Steuerberatungsgesellschaft ausgeschieden und hatte in fünf Fällen Mandate der Gesellschaft „mitgenommen“, obwohl im Anstellungsvertrag für diesen Fall eine „stattliche“ Entschädigung in Höhe von 20 Prozent des jeweiligen Umsatzes mit diesen Mandanten über einen Zeitraum von fünf Jahren vorgesehen war. Das Gericht hielt die Vertragsklausel für unwirksam, hat aber den Weg zu einer die Interessen von Arbeitgeber und Arbeitnehmer gleichermaßen berücksichtigenden Lösung gewiesen (BAG 7.8.02, 10 AZR 586/01). |