01.10.2000 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht
Tätigkeitsschwerpunkt „Testamentsvollstreckung“ auf der Homepage des Steuerberaters bedenklich
| Der Deutsche Steuerberaterverband e.V., Bonn,weist auf ein rechtskräftiges Urteil des OLG Düsseldorf vom30.5.2000 20 U 41/00 hin, in welchem einem Steuerberater im Rahmeneines einstweiligen Verfügungsverfahrens untersagt worden ist, imgeschäftlichen Verkehr zu Wettbewerbszwecken im Zusammenhang mitseinen übrigen steuerrechtlichen TätigkeitenTestamentsvollstreckung anzubieten. |
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