01.01.2003 · Fachbeitrag · Wettbewerbsrecht/Werbung
Nutzung von „Vanity-Nummern“: BGH bestätigt Rechtsprechung zur Einzelfallwerbung
| In einer begrüßenswerten Entscheidung hat der BGH erneut verdeutlicht, dass an die Annahme einer berufswidrigen Einzelfallwerbung hohe Anforderungen zu stellen sind. Er hat damit seine liberale Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Rundschreiben an Nichtmandanten (vgl. dazu KP 01, 149) fortgesetzt und der restriktiven Sichtweise der Vorinstanz (OLG Stuttgart 15.10.99, Stbg 00, 441) eine klare Absage erteilt (BGH 21.2.02, I ZR 281/99, NJW 02, 2642). |
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