21.01.2010 | Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001
Zertifizierung der Kanzlei muss nicht teuer sein
von RA Hans-Günther Gilgan, Münster
Der Steuerberaterverband Westfalen-Lippe (StBV) bietet seinen Mitgliedern seit 2007 eine Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2008 im Wege der Matrixzertifizierung an. Ab 2010 hält auch der StBV Schleswig-Holstein dieses Angebot vor. Für Interessenten müsste zunächst eine Mitgliedschaft zu einem dieser Verbände gegeben sein. Diese kann aber unter Beschränkung auf das Recht zur Teilnahme an der Matrix auch beitragsfrei erworben werden, sodass die Matrixzertifizierung prinzipiell allen Beratern offen steht. Nachfolgend wird dargestellt, wie die Matrix funktioniert und welche Vorteile sie für die Kanzleien mit sich bringt.
1. Was ist eine Matrixzertifizierung?
1.1 Gleiche Unternehmensausrichtung/gleiche Dienstleistung
Eine Matrix-Zertifizierung wird auch Gruppenzertifizierung, Verbundzertifizierung oder Multi-Site Certification genannt. Hierbei schließen sich Firmen mit der gleichen Unternehmensausrichtung bzw. Dienstleistung (z.B. Softwarehäuser, Steuerberater, Apotheker etc.) für die Zertifizierung zusammen. Dahinter steht der Gedanke, dass die Prozesse in Unternehmen gleicher Ausrichtung oder gleicher Dienstleistungen im Wesentlichen gleich ablaufen. Das führt zu dem nächsten Gedanken, dass nicht in jedem Unternehmen der Prozess jeweils neu definiert werden muss, sondern für alle Unternehmen nur einmal.
Für die Steuerberaterkanzleien ist dies im Jahre 2007 erfolgt. Engagierte Berufsangehörige haben sich zusammengefunden und die Standardprozesse vor dem Hintergrund der Normenforderung generell beschrieben, ohne dass dadurch die Individualität der Kanzleien im Mindesten beeinträchtigt wird. Die Individualität der Kanzleien bleibt ohne Einschränkungen erhalten! Es wird lediglich sichergestellt, dass die Normenforderungen im Rahmen der individuellen Arbeitsabläufe der Kanzlei erfüllt werden.
1.2 Matrixorganisation
Mit der zentralen Beschreibung der Prozesse ist es noch nicht getan. Die beschriebenen Verfahrensweisen müssen unter den Beteiligten auch als verbindlich anerkannt und in die Praxis umgesetzt werden. Der sich anschließende kontinuierliche Verbesserungsprozess mit den internen Audits und den Überwachungsaudits muss organisiert, überwacht und ausgewertet werden.
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