15.06.2016 · Fachbeitrag · Abgabenordnung
Abgrenzung der Berichtigung nach § 153 AO zur Selbstanzeige
| Die obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder haben den Anwendungserlass zur AO (AEAO) um eine Regelung zu § 153 AO ergänzt. Die neue Anweisung erläutert u. a., wie die Berichtigung einer Erklärung – insbesondere einer Steuererklärung – (§ 153 AO) von einer Selbstanzeige (§ 371, § 378 Abs. 3 AO) abzugrenzen ist. |
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