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  • 17.05.2017 · Fachbeitrag · Abgabenordnung

    Nicht ausreichend begründete vorzeitige Anforderung der ESt-Erklärung nach Erledigung

    | Der BFH (17.1.17, VIII R 52/14, Abruf-Nr. 193492 ) hat entschieden, dass ein nicht ausreichend begründeter (und damit rechtswidriger) Ermessensverwaltungsakt nicht durch das Nachschieben einer Begründung „geheilt“ werden kann, wenn er sich vor der Einlegung des Einspruchs bereits erledigt hat. |