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  • 16.11.2016 · Fachbeitrag · Änderung des UV-Meldeverfahrens ab 2017

    Lohnnachweis digital

    | Ab dem 1.1.17 wird das bisherige Lohnnachweisverfahren der gesetzlichen Unfallversicherung durch den digitalen Lohnnachweis abgelöst. Eine zweijährige Übergangsregelung soll sicherstellen, dass der Beitrag der Unternehmen auch in Zukunft korrekt berechnet wird. Auch für Steuerberater sind die Änderungen relevant, wenn sie z. B. die Meldungen zur Sozialversicherung für ihre Mandanten durchführen, darauf weist der DStV aktuell hin. |