· Fachbeitrag · Außergerichtliche Konfliktbeseitigung
Freie Bahn für das Mediationsgesetz
| Das Gesetz zur Förderung der Mediation, das die Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung regelt und hierbei zugleich die Europäische Mediationsrichtlinie in nationales Recht umsetzt, kann nach mehrmonatigen Verhandlungen im Vermittlungsausschuss in Kraft treten. Der Bundesrat bestätigte am 29.6.12 den am 27.6.12 im Ausschuss gefundenen Kompromiss. |
Auf Wunsch der Länder ist die gerichtsinterne Streitschlichtung durch einen Güterichter auch weiterhin möglich. Dieser darf bei der Güteverhandlung alle Methoden der Konfliktbeilegung einschließlich der Mediation einsetzen. Die Bezeichnung Mediator ist künftig allerdings außergerichtlichen Streitschlichtern vorbehalten. Eine Öffnungsklausel erlaubt es den Ländern, eigene Kostenregelungen zu treffen, um Gebühren beim einvernehmlichen Abschluss eines Gerichtsverfahrens zu ermäßigen. Nachdem Bundestag und Bundesrat den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses akzeptiert haben, kann das Gesetz nun dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.